Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Siller GmbH

Gültig ab 01.12.2010 für den direkten Verkauf, die Vermittlung sowie im Fernabsatz.

§1. Geltungsbereich

1. Gegenüber Käufern, die Unternehmer im Sinne der Gewerbeordnung sind, gelten unsere AGB´s auch für zukünftige Verträge.

2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung mit uns wirksam in den Vertrag einbezogen. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers die Bestellung des Käufers vorbehaltlos ausführen.

§2. Elektronische Übermittlung, Schriftform, Vertretungsmacht

1. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen oder Zusicherungen bedürfen der Schriftform oder bei elektronischer Übermittlung (E-Mail) einer qualifizierten elektronischen Signatur.

2.Unsere Angestellten oder die in unserem Auftrag verkaufenden und beratenden Personen sind nicht bevollmächtigt, bei Vertragsschluss mündliche Zusicherungen abzugeben oder mündlich Zusätze oder Änderungen des Vertrages mit den Käufern zu vereinbaren, es sei denn der Umfang ihrer Vollmacht wäre durch Gesetz festgelegt.

§3. Angebot, Vertragsabschluss, Vertragsinhalt, Zurechnung von Herstellerangaben

1. Unsere Angebote sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, freibleibend. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Inhalt des Vertrages maßgebend. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

3. In Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltene Produkt beschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen des Herstellers sind für uns nicht verbindlich. Vertragsinhalt werden allein unsere Angaben in unserem Angebot bzw. die Eigenschaften, die mit dem Käufer als Beschaffenheit der Ware schriftlich vereinbart wurde. Gleiches gilt für alle technischen Angaben und Beschreibungen sowie Angaben über Zustand, festes und loses Zubehör der Produkte.

4. Abweichungen von vereinbarten Produkteigenschaften berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, soweit sie dem Käufer zumutbar sind, den vertragsgemäßen Gebrauch nicht oder nur unerheblich einschränken oder das Vorhandensein der fehlenden Eigenschaft nicht von uns zugesichert wurde.

5. Die Auftragsannahme erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Lieferung. Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform.

6. Angebotsunterlagen sowie Konstruktionsunterlagen (in Form von Zeichnungen und Muster) sind unser Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden und sind auf Verlangen jederzeit an uns zurück zu senden. Unsere Berechnungen dürfen nicht für Angebote dritter als Basis verwendet werden.

§4. Garantien

1. Auf alle Produkte von ÖKOLED besteht die gesetzlichen Gewährleistung. Um diese zu erhalten muss vom Käufer die original Rechnung vorgezeigt werden. Defekte Lampen können direkt bei der Firma ÖKOLED in Göfis getauscht oder per Post gesendet werden. Porto, Frachtkosten oder sonstige Kosten werden nicht von ÖKOLED getragen. Die Gewährleistung gilt nur auf LED und Treiber. Werden die Waren falsch verwendet oder gehen diese zu Bruch ist es keine Gewährleitung.

§5. Musterware

1.Es ist möglich Musterware von ÖKOLED zu beziehen. Versandkosten Hin und Retour werden vom Kunden bezahlt. Die Leihdauer wird je nach Projekt im Einzelfall festgelegt. Wenn die Leihdauer verlängert werden sollte, muss dies schriftlich im Vorhinein mit ÖKOLED abgeklärt werden. Bei Überschreitung der Fristen werden ab dem Fälligkeitsdatum eine tägliche Leihgebühr von 10% des netto Endkunden Verkaufspreis verrechnet. Für entstandene Schäden an den Musterwaren haftet der Nutzer und wird von ÖKOLED in Rechnung gestellt. Nach einem Überzug der Leihfrist von 4 Wochen werden Muster zum vollen Verkaufspreis verrechnet. Eine Rückgabe ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.

§6. Preise, Zahlung, Verzug

1. Der vereinbarte Preis versteht sich, wenn im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, ohne Anlieferung, Verpackung, Versicherung oder sonstige Nebenleistungen und ist sofort zahlbar ohne Abzug.

2. Die Umsatzsteuer wird auf unseren Rechnungen extra ausgewiesen. Ob es sich beim Angebot um einen Netto- oder Bruttopreis handelt, ist im jeweiligen Angebot verzeichnet. Bei Verträgen mit Endverbrauchern im Sinne dieser AGB´s werden immer Bruttopreise als Basis angeführt.

3. Die Zahlung ist spätestens, wenn nicht anders angegeben innert 7 Tagen nach Aushändigung der Rechnung sofort und ohne Skonto fällig. Handelt es sich um Lagerware, kann diese auch bei Abholung der Ware in bar bezahlt werden. Prinzipiell liefern wir ausschließlich gegen Vorkasse, besonders dann, wenn es sich um Waren und Produkte handelt, die wir erst nach Auftragseingang bei unserem Lieferanten bestellen. Im Übrigen gelten die in der Angebotsbeschreibung enthaltenen Zahlungs- und Lieferbedingungen vorrangig.

4. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur dann zu, wenn ihm fällige Gegenansprüche auf Leistung oder Zahlung aus demselben Vertragsverhältnis zustehen.

§7. Übergabe, Termin, Verzug

1. Die Lieferung der Ware schulden wir nicht, auch dann nicht, wenn wir im Auftrag des Käufers den Transport organisieren und/oder durchführen. Der Käufer hat auf seine Gefahr und Kosten die Abholung der Ware durchzuführen. Vereinbarte Termine gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Termin dem Käufer oder der beauftragten Transportperson zur Übergabe angeboten wurde. Wir melden dem Käufer auf Wunsch die Abholbereitschaft der Ware.

2. Mit dem Angebot der Übergabe der Ware geht die Leistungsgefahr auf den Käufer über.

3. Die Angaben über den Übergabetermin beruhen auf Angaben Dritter und sind daher nicht verbindlich, es sei denn wir haben schriftlich einen verbindlichen Termin zugesagt.

4.Verzögert sich die Bereitstellung der Ware durch Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie den Eintritt von Umständen, die von uns bei bindender Angebotsabgabe oder bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und nicht von uns verschuldet sind, so tritt eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist ein.

5. Bei Waren, die mit bestimmten Lieferzeiten angeboten werden, beginnt die Lieferfrist erst nach Eingang von 100% des Rechnungsbetrages als Vorkasse zu laufen.

§8. Versand auf Kosten und Gefahr des Käufers

1. Der Transport an einen vom Käufer angegebenen Ort erfolgt, falls vereinbart unter folgenden Bedingungen:

2.Der vereinbarte Kaufpreis wurde zu 100% in bar oder auf das angegebenes Geschäftskonto ein bezahlt..

3. Ist für die Verladung und den Transport eine zusätzliche Vergütung geschuldet, erfolgen diese Leistungen mit der im normalen Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt. Wir haften gemäß Abschnitt §9. Im gleichen Umfang haften wir für beauftragte Dritte. Für Verpackung haften wir nicht, soweit der Transporteur die Verpackung nicht beanstandet hat. Der Transport erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Käufers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Käufers abgeschlossen. Erfolgt die Verladung für den Käufer kostenlos durch unsere Mitarbeiter oder beauftragte Dritte, wird deren Handeln dem Käufer als eigenes Handeln zugerechnet. Unsere Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung der handelnden Personen wird zu deren Gunsten beschränkt auf die Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.

4. Wurde über Versandweg und Transportmittel keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir die Auswahl mit üblicher Sorgfalt. Falls der Käufer nicht eine gegenteilige Weisung erteilt, bestimmen wir Transportmittel, den Transportweg und den Transportversicherer, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste oder billigste Möglichkeit gewählt wird. Schadensersatzansprüche wegen Nichtbeachtung einer Versandanweisung oder wegen mangelhafter Verpackung der Ware sind ausgeschlossen, es sei denn, uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§9. Ausschluss der Mängelansprüche, Grenzen des Ausschlusses

1. Ist der Käufer Unternehmer im Sinne der Gewerbeordnung, sind im Falle des Verkaufs von gebrauchter Ware jegliche Mängelrechte und Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen oder den Mangel bei Verkauf arglistig verschwiegen.

2. Der Käufer hat das Recht, die Ware vor Vertragsabschluss zu besichtigen und zu untersuchen oder durch Sachverständige untersuchen zu lassen. Macht der Käufer von diesem Recht, egal aus welchen Gründen, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand unbesehen an. Später erhobene Mängelrügen können nur dann akzeptiert werden, wenn sie gemäß Abschnitt §7 Absatz 1 nicht ausgeschlossen worden sind.

§10. Sonstige Haftung des Verkäufers, Haftungsausschluss und Gewährleistung

1. Bei der Gewährleistung gilt österreichisches Recht. Für Endverbraucher gilt des Recht jenes Staates, in dem der Käufer seinen Wohnsitz hat oder die Ware geliefert wird. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Verschleiss- und Verbrauchsmaterialien.

2. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften haften wir bei Garantieverstößen, Personenschäden und soweit uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3. Sofern wir fahrlässig eine Vertrags wesentliche Pflicht, deren Nichteinhaltung den Vertragszweck gefährdet, verletzen, ist unsere Ersatzpflicht für Sachschäden auf den Ersatz des üblicherweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

4. Reine Vermögensschäden, insbesondere Betriebsunterbrechungs- und Stillstandsschäden werden nicht ersetzt.

5. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für unsere Stellvertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstige von uns beauftragte Personen.

§11. Eigentumsvorbehalt

1.Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die uns gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden uns folgende Sicherheiten gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr Wert unsere Gesamtforderung nachhaltig um mehr als 10% übersteigt:

2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung gegen uns. Wird die Ware zusammen mit uns nicht gehörenden Sachen, Stoffen oder sonstigen fremden Werten auch für einen Dritten als Hersteller verarbeitet, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den fremden Werten zur Zeit der Verarbeitung.

3. Erlischt unser (Mit-) Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache Wert anteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.

4. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Der Käufer ist als Verwahrer insbesondere verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß zu versichern, pfleglich zu behandeln und dabei darauf zu achten, dass keine Gefährdung von Personen oder Sachen möglich ist. Die möglichen Risiken sind ordnungsgemäß durch Versicherungen abzudecken. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

5. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf aus Lieferungen und Leistungen oder einem sonstigen Rechtsgrund (Einbau, Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Der Käufer wird widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann von uns widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Durch den Zugriff verursachte Kosten und Schäden trägt der Käufer.

7. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – im Besonderen bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabe - Ansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Als mittelbarer Besitzer der Vorbehaltsware haben wir das Recht zum Betreten der Räume des Käufers. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt ebenso wenig wie in der Offenlegung der Sicherungsabtretung ein Rücktritt vom Vertrag.

8. Der Käufer ist auf unser Verlangen verpflichtet, über alle abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben, insbesondere den Schuldner mit Namen, Anschrift, Höhe der Forderung, Datum und Nummer der Rechnung mitzuteilen und auf Verlangen die zur Durchsetzung der Ansprüche benötigten Urkunden zur Verfügung zu stellen.

9. Wir sind berechtigt, Werte des Käufers, welche unserer tatsächlichen Einwirkung unterliegen, als Sicherheit in Anspruch zu nehmen und nach erfolglosem Angebot einer angemessenen Ablösesumme freihändig zu verwerten.

§12. Anspruch auf Provision bei Direktgeschäften des Käufers

1. Erhält der potentielle Käufer aufgrund unseres Angebotes die Gelegenheit direkt mit dem Hersteller einen Kaufvertrag über die angebotene Ware zu schließen, beträgt die an uns zu bezahlende Vermittlungsprovision 35 % des Nettokaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer.

2. Sind uns Auslagen entstanden, hat diese der Käufer zu erstatten.

3. Der Käufer erklärt sein Einverständnis mit dieser Bedingung, wenn er in Kenntnis unserer AGB ein konkretes Kaufangebot anfordert.

§13. Gerichtsstand, Erfüllungsort

1. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis gilt, wenn der Käufer Vollkaufmann ist, als Gerichtsstand das für uns zuständige Bezirks- oder Landesgericht als vereinbart. Für unsere Klage können wir auch das zuständige Gericht des Käufers anrufen. Ist der Käufer Verbraucher, ist Gerichtsstand das Gericht seines Wohnsitzes. Für den Fall, dass der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, gilt als Gerichtsstand das für uns zuständige Bezirks- oder Landesgericht als vereinbart. Dies gilt auch, falls der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist und öffentlich zugestellt werden muss.

§14. Anwendbares Recht, Datenverarbeitung und Sonstiges

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regelt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.

2. Sollten Teile aus diesem Vertrag jetzt oder in Zukunft aufgehoben oder für ungültig erklärt werden, tritt an deren Stelle die Regelung des ABGB. Alle anderen Punkte bleiben unberührt und haben ohne Einschränkung bis auf Widerruf oder Veröffentlichung neuer AGB´s Gültigkeit.

3. Wir weisen darauf hin, dass innerhalb unseres Unternehmens Daten über Geschäftsvorfälle verarbeitet werden und behalten uns das Recht vor, die Daten für eigene Werbezwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen.

4. Alle Personen bezogenen Angaben gelten geschlechtsneutral sowohl für Frauen als auch für Männer.


Siller GmbH, Geschäftsführer: Siller Marcel

Firmensitz: Stein 19a, 6811 Göfis, Vorarlberg, Österreich. Firmenbuchnummer: FN 281131 d, UID: ATU62702007
​Haftungsausschluss

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8. Sonstiges

​Unsere Verpackung ist über die ARA Lizenznummer 18245 entpflichtet.


Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

1. Schließt der Käufer den Vertrag mit uns als Verbraucher im Sinne des ABGB, so steht ihm das Recht zum Widerruf nach Maßgabe dieses Abschnitts zu.

2. Der Käufer (Verbraucher) ist an seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerruft. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform (auch E-Mail ohne Signatur) uns gegenüber zu erklären.

3. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erfüllung unserer Informationspflichten mit dem Tag des Vertragsschlusses. Der Widerruf ist innerhalb von einer Woche auszuüben. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Vorausgesetz wird unbeschädigte Ware in unbeschädigter Originalverpackung.

4. Der Widerruf ist ausgeschlossen, wenn die Ware auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten ist.

5. Bei Rücksendung beschädigter oder abgenutzter Ware, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht. Das Auspacken und begutachten der Ware im Rahmen und Ausmaß, wie diese auch in einem normalen Verkaufsraum (Geschäft) durchgeführt werden kann, stellt noch keine Benutzung der Ware dar. Es ist jedoch erforderlich, dass die Waren in der unbeschädigten Originalverpackung mit allem Zubehör und Schriftstücken zurückgestellt wird.

6. Da wir ausschließlich „ab Lager“ oder „ab Artikelstandort“ verkaufen, können eventuelle Transport- und Frachtkosten nicht vergütet werden. Die Rückgabe der Ware innerhalb der gesetzlich möglichen Frist muss immer dort erfolgen, wo der Artikel persönlich, einer beauftragten Person oder von einem Spediteur übernommen wurde. Das gilt auch dann, wenn der Transport von uns für den Käufer endgeldlich oder unentgeltlich organisiert wurde.

7. Schließt der Käufer den Vertrag mit uns zu einem Zweck, der seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Unternehmer), so steht ihm ein Recht zum Widerruf nicht zu.